

Der Strompreis setzt sich aus mehren Bestandteilen zusammen. Ein großer Anteil ist durch gesetzliche und behördliche Maßnahmen bestimmt und kann von den Stromlieferanten nicht beeinflusst werden. Eine beispielhafte Zusammensetzung des Strompreises zeigt folgendes Bild:

Die wesentlichen Bestandteile sind:
- Strombeschaffung und Transaktionskosten
Die Stadtwerke Aalen kaufen den Strom auf den Großhandelsmärkten, wie etwa der Strombörse in Leipzig, und direkt von den Produzenten oder Zwischenhändlern. Die dabei entstehenden Kosten für den Kauf, die bedarfsgerechte Lieferung an den Endkunden sowie alle Aufwendungen mit dem Verkauf des Stroms (wie für Abrechnung, Inkasso, Vertrieb, Service, Beratung, etc.) werden aus diesem Bestandteil des Strompreises finanziert.
- Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte werden für den Transport des Stroms über das Fernleitungs- und das lokale Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Die Netzzugangsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Die von den Behörden genehmigten Entgelte haben eine unterschiedliche Höhe, da lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Unterschiede bei gleicher Abnahmemenge können bis zu 20 % betragen. Daher gibt es bei OstalbStrom auch unterschiedliche Strompreise pro Stromnetz zum Ausgleich dieser Unterschiede.
- Stromsteuer
Die Stromsteuer entsteht mit Entnahme von Strom zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz und beträgt für Letztverbraucher aktuell 2,05 Cent pro kWh (zzgl. MwSt.). Die Stromversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und diese an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
- Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Nach Saldierung der Einnahmen aus dem Verkauf der EEG-Strommengen an der Strombörse und der Kosten durch die Einspeisevergütungen, wird der Differenzbetrag auf den gesamten deutschen Stromverbrauch umgelegt und eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage je Kilowattstunde errechnet. Diese EEG-Umlage ist für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde auszuweisen und vom Verbraucher zu bezahlen. Man spricht hier von der "finanziellen Wälzung".
- Kraft Wärme Kopplung Gesetz (KWKG)
Die KWKG-Umlage soll die Erzeugung von Energie aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerke; BHKW) fördern und wird ebenfalls vom Letztverbraucher getragen.
- Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt werden müssen, damit sie öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen dürfen. Die Konzessionsabgabe ist für die kommunalen Haushalte eine wichtige Einnahmequelle.
- Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Stromversorger erzielt. Daher ist auch die Mehrwertsteuer auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Stromsteuer, Umlagen aus EEG und KWKG sowie auf die Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Steuer wird prozentual berechnet.
In den OstalbStrom-Verträgen sind die einzelnen Bestandteile transparent und nachvollziehbar ausgewiesen.
Einige der Bestandteile sind feste Jahresbeträge und einige abhängig vom verbrauchten Strom in kWh. Um das Preissystem für die Kunden gerecht abzubilden, werden daher üblicherweise die Abrechnungstarife in einen Grundpreis (für die fixen Kosten pro Jahr) und einen Arbeitspreis (für die variablen Kosten pro kWh) aufgeteilt. Der Grundpreis hat etwa einen Anteil von 10 % an den Kosten. Über den Arbeitspreis werden 90 % der Kosten verrechnet.
In den OstalbStrom-Verträgen sind die einzelnen Bestandteile transparent und nachvollziehbar ausgewiesen.
Einige der Bestandteile sind feste Jahresbeträge und einige abhängig vom verbrauchten Strom in kWh. Um das Preissystem für die Kunden gerecht abzubilden, werden daher üblicherweise die Abrechnungstarife in einen Grundpreis (für die fixen Kosten pro Jahr) und einen Arbeitspreis (für die variablen Kosten pro kWh) aufgeteilt. Der Grundpreis hat etwa einen Anteil von 10 % an den Kosten. Über den Arbeitspreis werden 90 % der Kosten verrechnet.
